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   FG Niedersachsen, 17.06.2011 - 11 K 70/11   

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https://dejure.org/2011,31113
FG Niedersachsen, 17.06.2011 - 11 K 70/11 (https://dejure.org/2011,31113)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.06.2011 - 11 K 70/11 (https://dejure.org/2011,31113)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juni 2011 - 11 K 70/11 (https://dejure.org/2011,31113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Widerrufbarkeit eines Einverständnisses mit einer Entscheidung durch den Einzelrichter und des Verzichts auf mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerrufbarkeit des Einverständnisses mit Entscheidung durch Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung - Zulässigkeit der Klage des Insolvenzschuldners

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerrufbarkeit des Einverständnisses mit Entscheidung durch Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung - Zulässigkeit der Klage des Insolvenzschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.04.2006 - IV R 18/04

    Untätigkeitsklage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2011 - 11 K 70/11
    Aus § 46 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 FGO folgt, dass eine Frist von bis zu sechs Monaten nach Einlegung des Einspruchs regelmäßig als angemessen anzusehen ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 2006 IV R 18/04, BFH/NV 2006, 2017, m.w.N.).

    Abzuwägen sind auf der einen Seite der Umfang und die rechtlichen Schwierigkeiten des Falles und auf der anderen Seite das Interesse des Rechtsbehelfsführers an einer baldigen Entscheidung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2017; BFH-Beschluss vom 7. März 2008 VI B 78/04, BFH/NV 2006, 1018; von Beckerath in Beermann/Gosch, FGO, § 46 Rz 88 und 95).

  • BFH, 07.03.2006 - VI B 78/04

    Untätigkeitsklage, Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2011 - 11 K 70/11
    Abzuwägen sind auf der einen Seite der Umfang und die rechtlichen Schwierigkeiten des Falles und auf der anderen Seite das Interesse des Rechtsbehelfsführers an einer baldigen Entscheidung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2017; BFH-Beschluss vom 7. März 2008 VI B 78/04, BFH/NV 2006, 1018; von Beckerath in Beermann/Gosch, FGO, § 46 Rz 88 und 95).
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.11.2008 - 4 K 203/05

    Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten i.F.d. Berührens von Rechten oder

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2011 - 11 K 70/11
    Der erkennende Senat schließt sich damit den Ausführungen des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Urteil vom 18. November 2008 4 K 203/05 (EFG 2009, 860 [FG Sachsen-Anhalt 18.11.2008 - 4 K 203/05] ) an.
  • BFH, 31.01.2012 - I S 15/11

    Klagebefugnis des Insolvenzschuldners gegen nach Eröffnung des

    Die dagegen gerichtete Klage, mit der der Antragsteller u.a. geltend gemacht hatte, der Haftungsbescheid sei unter Verletzung des § 87 der Insolvenzordnung (InsO) ergangen, wies das Niedersächsische Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 17. Juni 2011  11 K 70/11 als unzulässig ab.
  • BFH, 25.07.2012 - I R 74/11

    Klage des Insolvenzschuldners gegen einen Haftungsbescheid - Untätigkeitsklage

    Die Klage blieb erfolglos (Niedersächsisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 17. Juni 2011  11 K 70/11).
  • BFH, 31.01.2012 - I S 16/11

    Einbeziehung des Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss gegen den anderen Ehegatten

    Der Antragsteller hat gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. Juni 2011  11 K 70/11 Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision erhoben und zugleich beantragt, ihm für das Verfahren Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und seinen Prozessbevollmächtigten beizuordnen.
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